Abmahnung Gröger MV GmbH & CO.KG „Obsession –Böse Girlies“ Rechtsanwälte C-S-R

Derzeit mahnt die Firma Gröger MV GmbH & CO.KG, Südstr. 27 in 74374 Zaberfeld, vertreten durch die Anwälte C-S-R, eine über einen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung an dem Film „Obsession – Böse Girlies“ ab. Die Firma Gröger MV GmbH & CO.KG wirft vor, dass das Werk über einen Internetanschluss unerlaubt weltweit anderen Nutzern angeboten wurde. Sie fordert zur Abgabe einer vorgefertigten strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,00 EUR auf.

Zu der Frage „Wie verhalte ich mich bei Zugang einer Abmahnung“, finden Sie weitere Informationen hier.

Informationen zu urheberechtlichen Abmahnungen wegen Filesharing finden Sie hier.

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, können Sie diese hier vorab per Fax (02154/605905) oder Email (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) einreichen. Hierdurch kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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